Neubau und Sanierung im Wandel: OIB-Richtlinien 2025
Wer in Österreich baut oder saniert, muss die geltenden OIB-Richtlinien einhalten. Diese technischen Regelwerke werden regelmäßig überarbeitet, um neue Erkenntnisse aus Bauphysik, Klimaschutz und europäischem Recht zu berücksichtigen. Nach aktuellem Stand wird eine neue Fassung der OIB-Richtlinien für 2025 erwartet, die schrittweise in die Landesbauordnungen übernommen werden soll.
Für Bauherren, die aktuell planen oder bauen, stellt sich die Frage: Welche Anforderungen gelten für mein Projekt? Und was könnte sich ändern?
Neubau: Was sich voraussichtlich ändert
Bei Neubauten werden folgende Änderungen erwartet:
- Strengere Energiestandards: Der zulässige Heizwärmebedarf (HWB) könnte weiter gesenkt werden. Das bedeutet in der Praxis: bessere Dämmung, hochwertigere Fenster und effizientere Lüftungsanlagen.
- Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien: Voraussichtlich wird der Anteil erneuerbarer Energien bei Neubauten erhöht. Wärmepumpen, Solaranlagen und Fernwärme könnten bevorzugt werden.
- Energieausweis als Pflichtdokument bei Einreichung: Der Energieausweis bleibt zentrales Dokument bei der Baugenehmigung und muss die neuen Anforderungen erfüllen.
Sanierung: Neue Mindeststandards erwartet
Auch bei Sanierungsvorhaben könnten die Anforderungen steigen:
- Wesentliche Sanierungen müssen voraussichtlich die neuen OIB-Anforderungen erfüllen. Was als „wesentliche Sanierung" gilt, hängt vom Umfang der Maßnahmen ab und ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
- Raus aus Öl und Gas: Im Rahmen der Sanierungsoffensive wird erwartet, dass der Austausch fossiler Heizsysteme weiter gefördert und möglicherweise verpflichtend wird.
- Förderungen: Wer saniert, kann von Förderungen profitieren – voraussichtlich werden diese an die neuen OIB-Standards geknüpft sein.
Einreichung: Was Bauherren beachten sollten
Bei der Einreichung eines Bauprojekts gelten die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung in Kraft sind. Das bedeutet: Wer sein Projekt noch nach den aktuell gültigen OIB-Richtlinien einreichen möchte, sollte dies frühzeitig tun.
Wichtig: Die Übernahme der neuen OIB-Richtlinien 2025 in die Landesbauordnungen erfolgt je nach Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten. In manchen Bundesländern könnten die neuen Anforderungen früher gelten als in anderen.
Unser Tipp für Bauherren
Sprechen Sie frühzeitig mit einem zertifizierten Energieplaner oder Bauphysiker. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Projekt die aktuellen und voraussichtlich neuen Anforderungen erfüllt – und von möglichen Förderungen profitiert.
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